Qualitätssicherung CITECSUISSE

Rechtliche Grundlagen:



Die Erstellung und die Kontrolle von Lageranlagen für wassergefährdende Flüssigkeiten sowie die treffenden Schutzmassnahmen sind in der Schweiz gesetzlich geregelt.

-       Bundesgesetz

-       Verordnung

 

Die gesetzlichen Regelungen stellen spezielle fachliche Anforderungen an Personen, die Anlagen mit wassergefährdenden  Flüssigkeiten erstellen, ändern, kontrollieren, warten und ausser Betrieb setzen.

Insbesondere dürfen solche Arbeiten nur von Personen ausgeführt werden, die auf­grund ihrer Ausbildung, Ausrüstung und Erfahrung gewährleisten, dass der Stand der Technik eingehalten wird.

 

Nebst den gesetzlichen Regelungen gibt es eine ganze Reihe von technischen Nor­men und anerkannten Regeln der Technik der Branche, die es bei den entsprechen­den Arbeiten einzuhalten gilt. Diese werden von den kantonalen Behörden veröffent­licht und periodisch aktualisiert.

 

-      Kantonalen Umweltämter

 

CITECsuisse bildet die Fachpersonen aus und überwacht im Rahmen seines Quali­tätssicherungssystems (QS CI­TECsuisse) durch systematische Kontrollen den Erfah­rungs- und Ausbildungsstand der Mitarbeiter der gelisteten Fachfirmen. Im Bean­standungsfall wer­den entsprechende Korrektur- und Verbesserungsmassnahmen veranlasst.